Jahresabschluss

Erstellung von Jahresabschlüssen

Auf Grund der steuerverschärfenden Gesetzgebung klaffen die handelsrechtlichen Vorschriften immer mehr von den bilanzsteuerrechtlichen Vorgaben auseinander und zwingen zur Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz.

Sowohl auf Basis der von uns geführten als auch anhand der von unseren Mandanten selbst erstellten Finanzbuchhaltungen entwickeln wir aus den Konten die handels- bzw. steuerrechtlichen Jahresabschlüsse.

Wir beraten unsere Mandanten bei der Ausübung bilanzpolitischer Spielräume bzw. Wahlrechte entsprechend deren spezifischen Zielsetzungen.

Für Ärzte, Rechtsanwälte und andere Freiberufler sowie Gewerbetreibende erstellen wir zuverlässig Einnahme-Überschuss-Rechnungen.